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Alters- und Ehrenabteilung

Nach dem derzeit gültigen Brandschutzgesetz in Niedersachsen (NBrandSchG) müssen Feuerwehrfrauen und -männer nach der Vollendung des 67. Lebensjahres aus dem aktiven Dienst ausscheiden, d.h. sie dürfen nicht mehr zu Einsätzen ausrücken. Sie werden dann in die Altersabteilung übernommen. Aber auch Feuerwehrmitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aktiv sein können, gehören dieser Abteilung an.

Die meisten ausscheidenden Mitglieder haben jahrelang in ihrer Freizeit aktiven Dienst geleistet und sind passionierte Feuerwehrleute, die auch weiterhin ein hohes Interesse an der Entwicklung ihrer Ortswehr haben. Sie sind liebgewonnene Kameraden, die auch von den Jüngeren als solche geschätzt und geachtet werden. Gerne holt man sich bei ihnen einen guten Rat, der auf ihr langjähriges Wissen und viel Erfahrung beruht.

Die derzeit 5 Alters- und Ehrenkameraden der Feuerwehr Lage werden nicht nur zu den kameradschaftlichen Veranstaltungen eingeladen, sondern sind auch jederzeit bei allen Diensten gern gesehene Gäste. Darüber hinaus treffen sie sich in regelmäßigen Abständen beispielsweise zu sogenannten „Klönabenden“, um so auch den Kontakt untereinander weiterhin zu pflegen.